Die Mindestanzahlungsquote für Wohnungsbaukassen-Darlehen für Bestandswohnungen (Gebrauchtwohnungen) in Zhengzhou wird auf 20 % gesenkt.
Am 26. August veröffentlichte das Verwaltungszentrum für Wohnungsbaukassen von Zhengzhou die Mitteilung über die weitere Entfaltung der Wirkung der Kreditpolitik der Wohnungsbaukasse, mit der die Anzahlungsquote für Kredite der Wohnungsbaukasse von Bestandswohnungen (Zweitwohnungen) von 30 % auf 20 % gesenkt und ein Kreditmechanismus für generationenübergreifende gegenseitige Unterstützung in Familien eingeführt wird.
Diese Politik gilt für alle eingezahlten Arbeitnehmer, die im Verwaltungsgebiet der Stadt Zhengzhou eine Bestandswohnung erwerben und einen Kredit der Wohnungsbaukasse beantragen. Sie zielt darauf ab, den Druck der Wohnungs Käufer bei der Beschaffung von Anfangskapital zu verringern und den starren sowie den verbesserungsorientierten Wohnraumbedarf zu unterstützen.
Vor der Anpassung betrug der Mindestanteil der Anzahlung für die Beantragung eines Kredits der Wohnungsbaukasse beim Erwerb solcher Wohnungen 30 %; nach der Anpassung wird der Mindestanteil der Anzahlung einheitlich auf 20 % gesenkt.
Zuvor war die Anzahlungsquote für Kredite der Wohnungsbaukasse für Zweitwohnungen in Zhengzhou im Jahr 2023 von 40 % auf 30 % gesenkt worden. Diese weitere Senkung auf 20 % spiegelt die anhaltende Unterstützung der Politik für den Wohnungsverbrauch wider.
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