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Das US-Justizministerium unterstützt OpenAI nachdrücklich: Müssen für das KI-Training keine Urheberrechtsgebühren gezahlt werden?

知产力2026-09-03 14:53
Der Urheberrechtsstreit um KI-Training in den USA liefert China wertvolle Anregungen für seine eigene Entwicklung.

Am 1. September Ortszeit reichte das US-Justizministerium im Rahmen des gemeinsamen Verfahrens von Verlagen wie der *New York Times* und Autoren gegen OpenAI und Microsoft beim Bundesbezirksgericht für den südlichen Distrikt von New York eine „Erklärung der Interessen der US-Regierung“ ein.

Die Kernposition des Dokuments ist sehr eindeutig: Die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke zum Training großer Sprachmodelle ist an sich in der Regel hochgradig transformativ; die Gerichte sollten keine weitreichende Entscheidung treffen, die unbefugtes KI-Training pauschal als Urheberrechtsverletzung einstuft.

Das US-Justizministerium argumentierte sogar, dass eine fehlerhafte Verengung der Regel der fairen Nutzung nicht nur technologische Innovationen und wissenschaftlichen Fortschritt behindern, sondern auch die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit und die nationale Sicherheit der USA schädigen würde, was amerikanische KI-Unternehmen im globalen Wettbewerb benachteiligen würde.

Die *New York Times* reagierte umgehend, dass die US-Regierung die Interessen der Urheber opfere, um sich hinter einige Billionen-Dollar-schwere KI-Unternehmen zu stellen; KI-Unternehmen sollten eine angemessene Vergütung für die Inhalte zahlen, auf denen ihre Produkte basieren.

Auf der einen Seite stehen die KI-Industrie, die nationale Sicherheit und der globale Wettbewerb, auf der anderen Seite die Nachrichtenproduktion, die Urheberrechtseinnahmen und das kreative Ökosystem. Ob für das KI-Training gezahlt werden muss, ist längst nicht mehr nur eine Frage des Urheberrechts, sondern wird zu einer politischen Frage darüber, welchen Weg der KI-Entwicklung die USA wählen werden.

I. Die Stellungnahme des Justizministeriums bedeutet nicht, dass OpenAI bereits gewonnen hat

Dieses Dokument ist kein Gerichtsurteil. Das US-Justizministerium reicht die „Interessenerklärung“ gemäß Titel 28 Abschnitt 517 des United States Code ein, um dem Gericht die Position der US-Regierung zu den im Fall betroffenen öffentlichen Interessen und Rechtsfragen darzulegen. Sie kann die Beurteilung des Richters beeinflussen, ist aber für das Gericht nicht automatisch bindend und bedeutet auch nicht, dass der Fall der *New York Times* gegen OpenAI bereits entschieden wurde.

Das Justizministerium erklärte zudem ausdrücklich, dass die Regierung keine der im Verfahren vorgeworfenen konkreten Handlungen genehmigt, zugestimmt oder anerkannt hat.

Daher lautet die genauere Formulierung: Das US-Justizministerium unterstützt die zentrale Gegenargumentation von OpenAI, dass für das KI-Training die Regel der fairen Nutzung gilt. Ob OpenAI in den konkreten Schritten der Datenerfassung, des Modelltrainings und der Inhaltsausgabe eine Rechtsverletzung begeht, muss jedoch weiterhin vom Gericht anhand der Beweise beurteilt werden.

Trotz alledem hat diese Stellungnahme eine große Bedeutung.

Laut öffentlichen Berichten ist dies das erste Mal, dass die US-Regierung in der Welle von Sammelklagen von Urheberrechtsinhabern gegen KI-Unternehmen vor Gericht offiziell zur urheberrechtlichen Einstufung des Trainings großer Modelle Stellung nimmt. Das Interessensspiel, das bisher hauptsächlich zwischen Unternehmen, Verlegern und Urhebern stattfand, erhält damit erstmals eine klare staatliche politische Tendenz.

Die US-Regierung löst nicht für OpenAI einen Rechtsstreit, sondern versucht, für die gesamte amerikanische KI-Industrie mehr Trainingsraum zu erkämpfen.

II. Warum geht das Justizministerium davon aus, dass KI-Training unter die faire Nutzung fällt?

Das erste zentrale Argument des US-Justizministeriums besteht darin, die Entwicklung großer Modelle in drei Schritte zu unterteilen:

Erstens: Erfassen und Speichern von Daten; Zweitens: Vervielfältigen von Werken für das Modelltraining; Drittens: Generieren von Ausgaben gemäß Benutzeranweisungen.

Das Justizministerium ist der Ansicht, dass diese drei Schritte jeweils unterschiedliche urheberrechtliche Probleme aufwerfen können. Man darf nicht deshalb, weil ein Modell gelegentlich Inhalte ausgibt, die dem Originalwerk ähneln, rückwirkend feststellen, dass alle vorherigen Trainingshandlungen automatisch rechtswidrig sind.

In der Trainingsphase kann das Modell zwar vollständige Werke vervielfältigen. Diese Werke werden aber nicht der Öffentlichkeit direkt als Artikel, Romane oder Bilder zur Verfügung gestellt, sondern in digitale Informationen umgewandelt, um die statistischen Beziehungen zwischen Wörtern, Grammatik, Wissen und Ausdrucksformen zu analysieren, sodass das Modell neue Antworten auf verschiedene Fragen generieren kann.

Der Zweck des Originalwerks besteht darin, den Lesern bestimmte Inhalte zu vermitteln; der Zweck der Trainingshandlung besteht darin, ein universelles Werkzeug zu schaffen, das Sprache verstehen und generieren kann.

Genau dieser Unterschied im Nutzungszweck führt dazu, dass das US-Justizministerium das Training großer Modelle als „hochgradig transformative Nutzung“ bezeichnet.

Dieser Gedankengang knüpft an Teile der Urteile an, die US-Gerichte 2025 in den Verfahren zu den Trainingsdaten von Anthropic und Meta verhandelt haben. Die sich abzeichnende Tendenz der US-Gerichte lautet nicht „KI-Unternehmen dürfen urheberrechtlich geschützte Werke beliebig nutzen“, sondern die Probleme getrennt zu beurteilen:

Training kann transformativ sein, aber die Datenquelle muss nicht rechtmäßig sein; Modelle können Werke lernen, aber die Ausgabe darf nicht automatisch Werke vervielfältigen.

Genau diesen rechtlichen Pfad der „getrennten Beurteilung nach Schritten“ will das US-Justizministerium diesmal stärken.

III. Warum kann die vollständige Vervielfältigung von Werken trotzdem keine Rechtsverletzung darstellen?

Die direkteste Einwendung der *New York Times* und anderer Rechtsinhaber lautet: Wenn das KI-Training die Vervielfältigung ganzer Artikel oder ganzer Bücher erfordert, warum braucht es dann keine Zustimmung der Autoren?

Die Antwort des US-Justizministeriums lautet: Die faire Nutzung hängt nicht nur davon ab, „wie viel vervielfältigt wurde“, sondern auch davon, warum vervielfältigt wurde und was das Ergebnis der Vervielfältigung der Öffentlichkeit bietet.

Beispielsweise kann zur Erstellung einer Volltextsuchmaschine technisch das vollständige Scannen eines Buches erforderlich sein; zum Training eines Sprachmodells kann es ebenfalls erforderlich sein, den gesamten Artikel in das Modell einzuspeisen. Wenn aber das Endprodukt, das der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird, kein vollständiges Werk ist und keine wesentliche Ersetzung des Originalwerks darstellt, schließt die vollständige Vervielfältigung die faire Nutzung nicht automatisch aus.

Das Justizministerium ist der Ansicht, dass die Vervielfältigung in der Trainingsphase das Originalwerk nicht direkt der Öffentlichkeit präsentiert. Selbst wenn das Modell in sehr seltenen Fällen eine aus dem Gedächtnis generierte Ausgabe erzeugt, sollte jede konkrete Ausgabe separat beurteilt werden, statt den gesamten Trainingsprozess anhand weniger anormaler Ausgaben zu negieren.

Diese Logik versucht, eine sehr wichtige Grenze zu ziehen:

Das Urheberrecht kontrolliert die Vervielfältigung und Verbreitung des Ausdrucks des Werks, nicht die Fakten, das Wissen, die Sprachregeln und die allgemeinen kreativen Methoden, die im Werk enthalten sind.

Wenn das Modell nur aus einer großen Anzahl von Artikeln Wortbeziehungen und Fakteninformationen lernt und neue Inhalte generiert, die keine wesentliche Ähnlichkeit mit dem Originaltext aufweisen, ist diese Marktwettbewerb nach Ansicht des Justizministeriums keine Werksersetzung im Sinne des Urheberrechts.

Wenn das Modell aber wichtige Abschnitte des Artikels wiedergeben kann oder Benutzer ohne Zugriff auf die ursprünglichen Medien im Wesentlichen identische Inhalte erhalten können, ändert sich die Lage. KI darf Wissen lernen, aber das bedeutet nicht, dass sie das Originalwerk liefern darf.

IV. Der eigentliche Streit besteht darin, ob der „Markt für Trainingslizenzen“ existieren soll

Das am schwersten zu lösende Problem dieses Verfahrens ist nicht, ob das Modell Artikel vervielfältigt hat, sondern bis wohin der Markt der Urheberrechtsinhaber reichen soll.

Rechtsinhaber wie die *New York Times* argumentieren, dass Nachrichtenorganisationen bereits beginnen, Inhaltslizenzvereinbarungen mit KI-Unternehmen abzuschließen. Wenn OpenAI ihre Artikel ohne Lizenz zum Training von Modellen nutzt, entzieht sie den Nachrichtenorganisationen die ihnen zustehenden Lizenzeinnahmen und nutzt diese Inhalte, um Produkte zu entwickeln, die mit den Nachrichtenmedien konkurrieren.

Das US-Justizministerium ist hingegen der Ansicht, dass man nicht nur deshalb, weil Urheberrechtsinhaber bereit sind, eine Lizenz zu verkaufen, automatisch feststellen darf, dass das Gesetz diesen Lizenzmarkt anerkennen muss.

Andernfalls könnte jeder Urheberrechtsinhaber für eine Handlung, die ursprünglich unter die faire Nutzung fallen könnte, eine Gebühr verlangen, dann mit „keine Lizenzzahlung erhalten“ einen Marktschaden nachweisen und anschließend mit dem Marktschaden die faire Nutzung negieren. Das würde eine Zirkelschluss-Argumentation ergeben.

Das Justizministerium führt weiter aus, dass wenn alle Trainingsmaterialien einzeln bezahlt werden müssen, nur die finanzkräftigsten Technologieunternehmen die Kosten tragen können, was wiederum die Vorteile großer KI-Unternehmen festigen und kleine und mittlere Modellunternehmen am Markteintritt hindern würde.

Gleichzeitig würden große traditionelle Medien mit riesigen historischen Inhalten die größten Lizenzeinnahmen erzielen, während unabhängige Medien und neue Urheber nicht unbedingt fair an der Verteilung teilhaben könnten.

Das ist die bemerkenswerteste Veränderung in dieser Stellungnahme.

Bisher beriefen sich KI-Unternehmen hauptsächlich auf technischer Ebene darauf, dass „Training keine Vervielfältigung von Werken ist, sondern das Lernen von Regeln“; jetzt fügt die US-Regierung ein Argument der Industriepolitik hinzu: Eine erzwungene Trainingslizenz könnte gleichzeitig große Technologieunternehmen und traditionelle Inhaltsgiganten stärken und die Eintrittsbarrieren auf dem KI-Markt erhöhen.

Daher wird die Urheberrechtslizenz nicht mehr nur als Frage behandelt, ob Urheber eine Vergütung erhalten können, sondern im Kontext der Wettbewerbsstruktur des KI-Marktes bewertet.

Training kann kostenlos sein, aber das bedeutet nicht, dass Inhalte keinen Wert haben

Die US-Regierung unterstützt die Anwendung der fairen Nutzung auf das KI-Training. Bedeutet das, dass KI-Unternehmen künftig keine Inhalte mehr bezahlen müssen?

Die Antwort ist nein.

Die Stellungnahme des Justizministeriums räumt selbst ein: Unabhängig davon, ob das Training unter die faire Nutzung fällt, können KI-Unternehmen weiterhin kommerzielle Lizenzvereinbarungen mit Medien und Inhaltsanbietern abschließen, um Echtzeit-Inhalte, Inhalte hinter Paywalls, professionelle Datenbanken und andere hochwertige Informationen zu erhalten.

Das zeigt die bevorstehenden strukturellen Veränderungen auf dem künftigen Markt für Inhaltslizenzen.

Was KI-Unternehmen kaufen, ist nicht unbedingt nur die „rechtliche Lizenz zur Vervielfältigung von Werken“, sondern kann auch Folgendes umfassen:

Erstens: Rechtmäßige, stabile und nachhaltige Datenzugänge; Zweitens: Echtzeit-aktualisierte, klar strukturierte professionelle Inhalte; Drittens: Vertrauenswürdige Daten mit nachweisbarer Herkunft und rückverfolgbaren Beweisen; Viertens: Hochwertige Korpora für Retrieval-Augmentation, Modellbewertung und professionelle Antworten; Fünftens: Sicherheit zur Reduzierung von Rechtsverletzungs-, Compliance- und Markenrisiken.

Mit anderen Worten: Selbst wenn US-Gerichte letztendlich feststellen, dass das Training allgemeiner Modelle unter die faire Nutzung fällt, bedeutet das nicht, dass alle Inhalte ihren kommerziellen Wert verlieren.

Öffentliche Webseiten, raubkopierte Materialien, kostenpflichtige Datenbanken und Echtzeit-Nachrichten haben nicht denselben rechtlichen Status und Marktwert, nur weil sie alle in Token umgewandelt werden können.

Der Schwerpunkt der urheberrechtlichen Gebührenerhebung wird sich allmählich von „Hat das Modell das Werk gesehen?“ zu „Woher stammen die Daten, können sie dauerhaft abgerufen werden, kann die Ausgabe rückverfolgt werden, ersetzt sie das Originalwerk und kann sie zuverlässige kommerzielle Anwendungen unterstützen?“ verlagern.

Das Urheberrecht wird nicht verschwinden, aber die Gebührenpunkte können sich ändern.

China kann die amerikanische Lösung nicht direkt übernehmen

Die Stellungnahme des US-Justizministeriums hat einen wichtigen Einfluss auf die globale KI-Industrie, aber ihre Schlussfolgerungen können nicht direkt auf China übertragen werden. Das amerikanische System der fairen Nutzung ist sehr offen; Gerichte können eine umfassende Beurteilung anhand des Nutzungszwecks, der Art des Werks, des Umfangs der Nutzung und der Marktwirkung vornehmen.

Artikel 24 des chinesischen Urheberrechtsgesetzes listet hauptsächlich konkrete Fälle auf, in denen Werke ohne Zustimmung und ohne Vergütung genutzt werden dürfen. Es ist vorgeschrieben, dass die normale Nutzung des Werks nicht beeinträchtigt und die rechtmäßigen Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht unzumutbar geschädigt werden dürfen. Derzeit gibt es in China keine klare Ausnahmeregelung für Text- und Data-Mining zum Training kommerzieller großer Modelle.

Daher muss nach chinesischem Recht beurteilt werden, ob das Modelltraining das Vervielfältigungsrecht betrifft, ob die Datenquelle rechtmäßig ist, ob die Plattform eine Genehmigung erhalten hat und ob die betreffende Nutzung unter die Rechtebeschränkungen fallen kann, ohne einfach die amerikanische „faire Nutzung“ als Entlastungsgrund heranzuziehen.

Dieser amerikanische Streit liefert China dennoch eine wichtige Erinnerung:

Wenn für jede Trainingshandlung einzeln eine Genehmigung eingeholt werden muss, können die Transaktionskosten so hoch werden, dass sie nicht durchführbar sind; wenn man kommerzielles Training aber vollständig freigibt, kann die nachhaltige Bereitstellung professioneller Inhalte und origineller Werke geschwächt werden.

Was wirklich aufgebaut werden muss, ist keine einfache Regel „alles kostenlos“ oder „alles gebührenpflichtig“, sondern ein geschichtetes System, das sich nach Datenquelle, Werkart, Modellzweck und Ausgaberisiko richtet.

Öffentliche Informationen, Faktendaten und wissenschaftliche Analysen sollten anders behandelt werden als raubkopierte Werke, kostenpflichtige Inhalte und professionelle Datenbanken; das Basistraining allgemeiner Modelle sollte nicht denselben Regeln unterliegen wie branchenspezifische Modelle, Echtzeitabrufe und ersetzende Ausgaben.

Einschätzung von Zhichanli

Dass die US-Regierung auf der Seite von OpenAI steht, bedeutet nicht, dass der urheberrechtliche Streit um KI bereits beendet ist.

Das eigentliche Signal, das sie aussendet, lautet: Die USA versuchen, einen breiten Raum für faire Nutzung für das Training allgemeiner Modelle zu schaffen, und die Hauptverantwortung bei der illegalen Datenerfassung, der Wiedergabe von Werken, der Marktersetzung und den konkreten Ausgaben zu belassen.

Daher lautet die Antwort auf die in der Überschrift gestellte Frage möglicherweise:

KI-Unternehmen müssen möglicherweise nicht für jedes einzelne reine Training einzeln urheberrechtliche Gebühren zahlen, aber das bedeutet keineswegs, dass sie alle Inhalte kostenlos beziehen können, geschweige denn, dass sie die