Toll! Die Beschleunigung von 0 auf 100 km/h beträgt nicht weniger als 5 Sekunden. Nicht jeder große Kraftaufwand führt zum Wunder.
In einer Zeit mit übermäßigem Pferdestärkenangebot will das Land endlich den Schnellfahrzeugen die Schranken setzen.
Vor kurzem hat die Ministerium für öffentliche Sicherheit einen Entwurf eines verbindlichen nationalen Standards für die Technischen Sicherheitsbedingungen für den Betrieb von Kraftfahrzeugen ausgearbeitet, der eine Reihe konkreter Anforderungen an die Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen stellt.
Was die Fahrzeugsleistung betrifft, wurden klare Beschränkungen festgelegt: Es ist vorgeschrieben, dass Personenkraftwagen nach jedem Start standardmäßig in einem Zustand sein müssen, in dem die Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h mindestens 5 Sekunden beträgt.
Mit anderen Worten, in Zukunft muss bei jedem neuen Personenkraftwagen, sei es ein leistungsstarker Verbrennungsmotorwagen oder ein Elektromotorwagen, die Standard-Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h länger als 5 Sekunden sein.
Angesichts der hohen Anschaffungskosten für Verbrennungsmotorfahrzeuge mit einer Beschleunigungszeit von weniger als 5 Sekunden versteht man natürlich, auf welche Fahrzeugtypen sich dieser neue ergänzende verbindliche nationale Standard vor allem bezieht.
Nach der Veröffentlichung des Entwurfs des neuen nationalen Standards reagierten die Internetnutzer sehr heftig auf das Thema der Beschränkung der Beschleunigungsleistung. Viele lobten es und sahen es als notwendige Korrektur des wilden Wachstums der Elektromobilität an.
„Die übertriebenen Werbebotschaften werden endlich in den Griff bekommen.“
Die Formulierungen werden strenger, und die Menschen werden nicht mehr so sehr danach streben, die Höchstgeschwindigkeit zu erreichen. Angesichts der Tatsache, dass die meisten Elektromobile bereits in weniger als 4 Sekunden auf 100 km/h beschleunigen können, wird es auch eine Wende im Wettbewerbsstandard des Marktes geben.
01 Das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Leistung
Obwohl es Beschränkungen gibt, handelt es sich nicht um eine „eindeutige Regel“.
Schauen wir uns zunächst die genauen Bestimmungen an: Personenkraftwagen sollten nach jedem Einschalten/Anlassen (außer bei automatischem Motorstart-Stopp-System) in einem Standardbetriebszustand sein, in dem die Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h mindestens 5 Sekunden beträgt.
Der neue Vorschlag bezieht sich auf den „Standardbetriebszustand“. Mit anderen Worten, in nicht-Standardbetriebszuständen ist es nicht verboten, dass das Fahrzeug eine höhere Leistung hat.
Es wird nur verlangt, dass die Leistung im Standardmodus beschränkt ist. Das bedeutet, dass die Beschleunigungsbeschränkung später durch die Umschaltung des Fahrmodus aufgehoben werden kann, wenn der Fahrer dies aktiv wählt. Es geht nicht darum, die „Leistungsgrenze“ einfach zu senken, sondern darum, dass der Fahrer bei der Nutzung des Hochbeschleunigungsmodus bewusst eine bestimmte Aktion ausführen muss, um seine Fahrbereitschaft zu erhöhen.
So werden Elektromobile, deren Beschleunigungsleistung leicht die 3-Sekunden-Marke sprengt, nach jedem Neustart mit einer milderen Leistung anfahren, was indirekt die Sicherheit erhöht.
Nach der Veröffentlichung des neuen Vorschlags gab es verschiedene Meinungen unter den Internetnutzern. Einige sagten, dass es letztendlich vom Fahrer abhängt und dass man auch mit 5 Sekunden sehr schnell beschleunigen kann: „Es ist nicht das Problem des Fahrzeugs, sondern des Fahrers.“
Für die Begründung dieser Änderung hat die Behörde eine zusätzliche Erklärung gegeben:
In den letzten Jahren sind vermehrt Unfälle durch unkontrollierte Beschleunigung bei Elektromobilen und Plug-in-Hybridfahrzeugen aufgetreten. Dies liegt oft daran, dass die Fahrer bei der Nutzung des Hochbeschleunigungsmodus nicht ausreichend vorbereitet und nicht in der Lage sind, das Fahrzeug richtig zu kontrollieren. Deshalb wird verlangt, dass das Fahrzeug nach dem Start in einem Standardbetriebszustand mit geringerer Beschleunigungsleistung ist, damit der Fahrer bei der Nutzung des Hochbeschleunigungsmodus bewusst eine bestimmte Aktion ausführen muss, um seine Fahrbereitschaft zu erhöhen. Laut Statistiken beträgt die Beschleunigungszeit von 0 auf 100 km/h bei Fahrschulwagen und den meisten Verbrennungsmotorfahrzeugen in der Regel mehr als 5 Sekunden. Neue und erfahrene Fahrer sind mit dieser Beschleunigung besser vertraut und machen weniger Fehlbedienungen.
In der zusätzlichen Erklärung ist bereits der Grund genannt - die billige Pferdestärke bringt auch potenzielle Risiken mit sich.
Es ist allgemein bekannt, dass die Drehmomentkennlinie eines Elektromotors völlig anders ist als die eines Verbrennungsmotors. Ein Elektromotor kann das maximale Drehmoment bereits im Null-Drehzahlbereich ausgeben, ohne dass es erforderlich ist, dass die Drehzahl ansteigt. Diese „sofortige Leistung“ sorgt dafür, dass Elektromobile schneller von Standstill beschleunigen können als herkömmliche Verbrennungsmotorfahrzeuge.
Das führt dazu, dass selbst Elektromobile in der Preisklasse von 200.000 Yuan eine Beschleunigungszeit von 3 oder 4 Sekunden von 0 auf 100 km/h haben können, was die Leistung von Super-Sportwagen im Millionensonderpreisbereich preiswert und bedingungslos in die Hände von jedem Besitzer eines Fahrerlaubnisses für PKWs legt.
Wie in der zusätzlichen Erklärung erwähnt wird, sind die meisten Menschen nicht ausreichend vorbereitet und nicht in der Lage, ein Fahrzeug im Hochbeschleunigungsmodus zu kontrollieren, was leicht zu Straßenunfällen führt. In den letzten zwei Jahren ist es zu vielen solchen Fällen gekommen.
Yu Chengdong hat früher auch gesagt: „Einige Fahrzeuge streben nur danach, eine Beschleunigungszeit von 2 oder 3 Sekunden zu erreichen, was weit über den normalen Straßenbedarf hinausgeht. Eine solche übermäßige Geschwindigkeit hat keine praktische Bedeutung. Sicherheit ist das Wichtigste.“
„Wir sind in der Lage, Fahrzeuge mit einer Beschleunigungszeit von 2 Sekunden herzustellen. Im Labor haben wir bereits eine Zeit von 1,9 Sekunden erreicht. Aber aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, der Straßenbedingungen und der Fähigkeiten der Fahrer kann die 2-Sekunden-Beschleunigung nur auf der Rennstrecke bleiben.“
Außerdem verbietet der neue Vorschlag keine Hochleistung, sondern sucht das Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Leistung durch die „nicht-Standard“-Einstellung.
Schon im Mai dieses Jahres haben 11 Automobilhersteller gemeinsam der Automobilstandards-Kommission eine Technische Erklärung zur Begrenzung der Standardmaximalantriebskraft von Personenkraftwagen vorgelegt. Sie schlagen vor, dass „sanftes Anfahren“ als Standardstrategie festgelegt wird und dass die „Hochleistung“ dem aktiven Wunsch des Fahrers überlassen wird, und dass ein nachvollziehbares Protokoll erstellt wird.
Offensichtlich haben die Automobilhersteller schon frühzeitig erkannt, dass mit der Fortentwicklung der Antriebstechnologie die übertriebene Beschleunigungsleistung, die schnell in Preisklassen für normale Verbraucher gelangt, eher kontraproduktiv sein kann.
Darüber hinaus gibt es eine weitere Bestimmung in Bezug auf die „Stoppuhr-Beschleunigungsleistung“ von Elektromobilen: „Reine Elektromobile und Plug-in-Hybrid-Personenkraftwagen müssen über eine Funktion zur Unterdrückung der Fehlbeschleunigung bei falschem Pedaltritt verfügen. Im Stillstand oder beim Kriechen müssen sie in der Lage sein, dies zu erkennen, die Leistungsabgabe zu unterdrücken und den Fahrer über eine deutliche Signaleinrichtung (z. B. ein akustisches oder optisches Signal) zu warnen.“
Aus der Beschreibung ist ersichtlich, dass diese Regelung offensichtlich auf die „unerwartete Beschleunigung“ von Elektromobilen im Anfahrtszustand abzielt.
02 Die Fahrererkennung für Fahrerassistenzsysteme
Der neue Entwurf des verbindlichen nationalen Standards befasst sich auch mit verschiedenen häufigen Problemen bei Elektromobilen in den letzten zwei Jahren.
Beispielsweise in Bezug auf die aktuelle Kontroverse über das Verriegeln von Autotüren und die Notausfahrt: Der neue Vorschlag besagt, dass alle Türen (außer der Heckklappe) über eine mechanische Entriegelungsfunktion verfügen müssen. Wenn das Fahrzeug elektrische Türgriffe hat, muss auch ein mechanischer Notgriff installiert sein und in der Nähe ein auffälliges Hinweisschild angebracht werden.
Wenn das irreversible Rückhaltesystem (Airbag) auslöst oder ein Batterie-Überhitzungsevent auftritt, müssen die Türen auf der nicht betroffenen Seite automatisch entriegelt werden und von außen ohne Werkzeug geöffnet werden können. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass jeder Insasse eines Personenkraftwagens mindestens zwei verschiedene Türen zum Ein- und Aussteigen nutzen kann.
Um Batterie-Überhitzungsevents zu vermeiden, müssen Elektromobile und Plug-in-Hybridfahrzeuge über eine Funktion verfügen, die es ermöglicht, die Stromversorgung in bestimmten Situationen automatisch zu unterbrechen. Wenn sich die Geschwindigkeit des Fahrzeugs in Längs- oder Querrichtung innerhalb von 150 Millisekunden um 25 km/h oder mehr ändert oder das irreversible Rückhaltesystem auslöst, muss das Fahrzeug in der Lage sein, die Stromversorgung automatisch zu unterbrechen, um Sicherheitsrisiken wie Batteriebrände zu vermeiden.
Wenn ein Batterie-Überhitzungsevent auftritt, muss das Fahrzeug den Fahrer über deutliche akustische oder optische Signale warnen. Die Batterie muss über eine gerichtete Entlastungs- und Druckausgleichseinrichtung verfügen und einen Entlastungskanal haben, um sicherzustellen, dass die Entlastung der Batterie die Insassen im Fahrerhaus nicht gefährdet.
Bei Elektro- und Plug-in-Hybridbussen mit einer Länge von 6 Metern oder mehr wird verlangt, dass die Batteriebox nach einem Batteriealarm innerhalb von 5 Minuten nicht Feuer fängt oder explodiert, um den Passagieren Zeit für die sichere Flucht zu geben.
Die Vorschriften für Fahrerassistenzsysteme werden ständig verbessert. In diesem neuen Vorschlag ist die Verifizierung der Fähigkeiten des Fahrers zur Nutzung des Systems ein wichtiges Kriterium.
Der neue Standard besagt, dass nach jedem Einschalten oder Anlassen des Fahrzeugs die Fahrerfähigkeit zur Nutzung des Fahrerassistenzsystems durch biometrische Erkennung oder Anmeldung über ein Benutzerkonto bestätigt werden muss, bevor das Fahrzeug weiterfahren kann.
Das bedeutet, dass wenn ein anderer Fahrer das gleiche Fahrzeug benutzt, er möglicherweise nicht in der Lage ist, das Fahrerassistenzsystem zu nutzen, es sei denn, er hat die Systemschulung abgeschlossen.
Darüber hinaus muss das kombinierte Fahrerassistenzsystem im aktiven Zustand bei einer Geschwindigkeit von mehr als 10 km/h kontinuierlich überprüfen, ob der Fahrer die erforderlichen Fahraufgaben ausführt, beispielsweise durch die Überprüfung, ob die Hände am Lenkrad bleiben und ob der Fahrer auf die Straße schaut.
Mit der zunehmenden Anzahl von Bildschirmen im Fahrzeug wird zur Sicherstellung der Fahrtsicherheit in der Entwurfsversion auch verlangt, dass die Anzeigeeinrichtungen im vorderen Bereich des Fahrerhauses bei einer Fahrgeschwindigkeit von mehr als 10 km/h ausgeschaltet werden und die Wiedergabe von Unterhaltungsbildern und Spielen nicht möglich sein soll. Dies umfasst auch die Bildschirme im Fahrzeug und die Head-Up-Displays.
Natürlich sind nicht alle Vorschriften in diesem Entwurf enthalten. Derzeit befindet sich der Entwurf noch in der Beratungsphase und ist noch nicht in Kraft getreten. Laut Ankündigung könnte dieser neue Standard in etwa 6 Monaten den bestehenden nationalen Standard GB 7258 ersetzen.
Damit wird die Regelung für Elektromobile eine neue Phase der Beschränkung erfahren, was natürlich für den Markt sicherer sein wird.