"Das lästige E-Pedal: Die Behörden haben endlich Maßnahmen gegen das Problem ergriffen."
Großer Grund zur Freude! Das Einstufentastenmodell wird endlich verbessert.
Vor kurzem wurde die von der Ministerium für Industrie und Informationstechnologie erarbeitete verbindliche nationale Norm "Technische Anforderungen und Prüfverfahren für Bremssysteme von Personenkraftwagen" (GB 21670 - 2025) offiziell veröffentlicht.
Die neuen Vorschriften enthalten viele Punkte, darunter auch die umstrittene kinetische Energie-Regeneration.
Eine Regelung besagt eindeutig: Im Standardbetriebszustand sollte die Bremswirkung, die nur durch Loslassen des Gaspedals erreicht wird, nicht dazu führen, dass das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst wird.
Das heißt, im Standardzustand muss das Abbremsen des Fahrzeugs bis zum Stillstand die Betätigung des Bremspedals beinhalten. Dies entspricht einer Einschränkung des Einstufentastenmodells im Standardbetrieb.
Tatsächlich hat das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie bereits im vergangenen Jahr um Meinungen zu fünf verbindlichen nationalen Normen wie "Technische Anforderungen und Prüfverfahren für Bremssysteme von Personenkraftwagen" gebeten. Eine der Vorschläge war: "Im Vorwärtsgang sollte die Bremswirkung, die durch Loslassen des Gaspedals erreicht wird, nicht dazu führen, dass das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst wird." Damals war diese Datei noch in der Phase der Meinungsersammlung.
Jetzt ist die Entscheidung gefallen.
01
Wird das Einstufentastenmodell verschwinden?
Die Veröffentlichung dieser neuen nationalen Norm markiert die erste Überarbeitung seit der Version von 2008. Die meisten Normen werden ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten, während die Normen in Bezug auf das "Einstufentastenmodell" ab dem 1. Januar 2027 gelten werden.
Obwohl es noch etwa zwei Jahre Pufferzeit für das Einstufentastenmodell gibt, werden die Automobilhersteller wahrscheinlich bereits in diesem Jahr entsprechende Anpassungen vornehmen, um den neuen nationalen Normen vorzeitig zu entsprechen.
Im Folgenden werden die detaillierten Anforderungen der neuen nationalen Norm an das elektrische Regenerationssystem, also das derzeit bei Elektrofahrzeugen übliche kinetische Energie-Regenerationssystem, vorgestellt.
Es müssen zwei grundlegende Konzepte der neuen nationalen Norm in Bezug auf die elektrische regenerative Bremse erklärt werden, nämlich Typ A und Typ B. Die Typ-A elektrische regenerative Bremse gehört nicht zum Fahrbremsystem und kann nur durch Loslassen des Gaspedals oder im Leerlauf aktiviert werden, also die Energie-Regeneration.
Die Typ-B elektrische regenerative Bremse gehört zum Fahrbremsystem und muss durch das Bremspedal aktiviert werden, auch als Bremsenergie-Regeneration bekannt.
Das Einstufentastenmodell basiert im Wesentlichen auf der kinetischen Energie-Regeneration. Im Gegensatz zur herkömmlichen kinetischen Energie-Regeneration gibt es stärkere Einstellungen, die es ermöglichen, das Auto ohne Betätigung des Bremspedals bis zum Stillstand abzubremsen.
Die Vorschrift besagt: "Im Standardbetriebszustand sollte die Bremswirkung, die nur durch Loslassen des Gaspedals erreicht wird, nicht dazu führen, dass das Fahrzeug bis zum Stillstand abgebremst wird."
Es ist nicht schwer zu erkennen, dass das Einstufentastenmodell nicht komplett verboten wird, sondern nur im Standardbetrieb eingeschränkt wird.
Das heißt, das Einstufentastenmodell hat weiterhin die Chance, beibehalten zu werden. Unter der neuen Norm übergibt der Staat die Entscheidung an die Nutzer.
Für die kinetische Energie-Regeneration im Standardbetrieb werden detailliertere Definitionen gegeben. Die Vorschrift besagt: "Wenn das elektrische regenerative Bremssystem mehr als einen Betriebszustand hat, sollte es nach jedem Einschalten wieder in den Standardbetriebszustand oder in den vom Fahrer bestimmten Betriebszustand wechseln. Die Bremsverzögerung im Standardbetriebszustand sollte 3 m/s² nicht überschreiten."
Wenn man das Einstufentastenmodell einstellen möchte, muss man in der Bedienungsanleitung des Fahrzeugherstellers oder in elektronischen Datenspeichern die Methode zur Einstellung des Betriebszustands des Fahrzeugs finden und das Fahrzeug auf starke kinetische Energie-Regeneration einstellen. Dann wird das Fahrzeug wie zuvor automatisch abbremsen und bis zum Stillstand kommen, wenn man das Gaspedal loslässt.
Nach der ersten Einstellung muss man diese nicht erneut vornehmen. Darüber hinaus sollte das Fahrzeug, wenn der Nutzer den Standardbetriebszustand selbst ändert, den Fahrer mit einem "tagsüber deutlich sichtbaren optischen Signal" dauerhaft warnen.
02
Das Stiefkind Tesla
Die Kontroverse um das Einstufentastenmodell dauert schon lange. Die Meinungen darüber sind stark geteilt. Einige finden es gut, andere halten dieses Modell für ungeeignet.
Die extreme Aufspaltung der Meinungen hängt mit den offensichtlichen Vor- und Nachteilen des Einstufentastenmodells zusammen.
Der größte Vorteil der kinetischen Energie-Regeneration besteht darin, dass mehr kinetische Energie zurückgewonnen werden kann, was zu einer höheren Reichweite führt. Darüber hinaus ähnelt dieses Modell der "elektrischen Bremse" und verlängert die Lebensdauer der mechanischen Bremskomponenten wie Bremsscheiben und Bremsbeläge erheblich.
Die Nachteile sind ebenfalls offensichtlich. Es verändert die Kernfahrlogik, die Menschen von der Fahrschule bis zum täglichen Fahren erlernen, nämlich "Gaspedal drücken, um zu beschleunigen; Bremspedal drücken, um abzubremsen". Wenn diese veränderte Fahrlogik auf die wichtigste Funktion des Fahrzeugs, die Beschleunigung und Abbremsung, angewendet wird, ist das Sicherheitsrisiko offensichtlich.
Viele Menschen kennen das Einstufentastenmodell durch Tesla. Doch es war nicht von Tesla erfunden.
Schon 2013 bei der ersten Generation des BMW i3 gab es die Funktion, das Fahrzeug durch Loslassen des Gaspedals und Nutzung der kinetischen Energie-Regeneration bis zum Stillstand abzubremsen.
Später gab es auch das Einstufentastenmodell bei Produkten wie dem Nissan Leaf und dem Chevrolet Bolt. Doch wegen Teslas hoher Bekanntheit hat das Einstufentastenmodell erst wirklich am Markt Fuß gefasst.
Seit langem gibt es zahlreiche Berichte über sogenannte "Fahrzeugunfälle". Die häufigen Unfälle haben das "Einstufentastenmodell" von Tesla in die Kritik geraten und es mit Tesla in Verbindung gebracht.
Im Jahr 2024 hat ein Elektromobilhersteller eine Nutzerumfrage durchgeführt. 32 % der Fahrzeugbesitzer haben in Notfällen versehentlich das Gaspedal statt des Bremspedals betätigt, und 15 % davon haben dadurch Unfälle verursacht.
Simulationstests im Automobilsicherheitslabor der Tsinghua-Universität zeigen auch, dass Fahrer, die lange Zeit das Einstufentastenmodell nutzen, im Notfall durchschnittlich 0,3 Sekunden länger brauchen, um das Bremspedal zu betätigen. Bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h entspricht dies einer zusätzlichen Bremsstrecke von 8,3 Metern.
Im Jahr 2023 hat Tesla fast alle Fahrzeuge, die in den letzten vier Jahren auf dem chinesischen Markt verkauft wurden, zurückgerufen. Der Grund war klar: Es wurde den Fahrern nicht erlaubt, die Strategie der kinetischen Energie-Regeneration auszuwählen; außerdem wurden die Fahrer möglicherweise nicht ausreichend gewarnt, wenn sie lange Zeit stark auf das Gaspedal drückten. Diese Faktoren könnten die Wahrscheinlichkeit erhöhen, dass man versehentlich das Gaspedal betätigt und somit die Kollisionsgefahr erhöhen, was ein Sicherheitsrisiko darstellt.
"Abbremsen mit der Bremse, beschleunigen mit dem Gaspedal." Das Einstufentastenmodell hat diesen grundlegenden Fahrgebrauch verwischt, was am schlimmsten ist. Glücklicherweise wird dieses Modell mit der neuen nationalen Norm bald Geschichte sein.
03
Neue Pflicht zur Installation von ABS
Außer der Einschränkung des Einstufentastenmodells gibt es noch einen Grund zur Freude in der neuen nationalen Norm:
Fahrzeuge in (mittel - oder hochintensiver) kinetischer Energie-Regenerationsphase müssen endlich die Bremslichter einschalten.
Ich glaube, dass alle auf der Straße schon ähnliche Situationen erlebt haben. Ein Fahrzeug vor uns fängt plötzlich an, abzubremsen, und man muss sich selbst überlegen, ob das Fahrzeug vor ihm abbremst. Dies birgt ein hohes Sicherheitsrisiko.
Die neue nationale Norm besagt eindeutig, dass wenn die Verzögerung des regenerativen Bremssystems 1,3 m/s² überschreitet, das Fahrzeug die Bremslichter einschalten muss, um nachfolgende Fahrzeuge und andere Verkehrsteilnehmer zu warnen und so die Gefahr von Auffahrunfällen zu verringern.
Außerdem sollte das Bremslicht so lange eingeschaltet bleiben, wie die Bremsanforderung besteht. Für Fahrzeuge, die bereits die Typgenehmigung erhalten haben, wird die neue Norm ab dem 1. Januar 2027 gelten.
Zuvor gab es keine Pflicht, die Bremslichter bei kinetischer Energie-Regeneration einzuschalten. Am Beispiel des Tesla Model 3: In der starken kinetischen Energie-Regenerationsphase kann die Verzögerung 1,5 m/s² erreichen, aber es war zuvor nicht vorgeschrieben, die Bremslichter einzuschalten.
Testdaten zeigen, dass der Fahrer eines nachfolgenden Fahrzeugs bei eingeschalteten Bremslichtern des Vordermanns um 0,2 Sekunden schneller reagiert, was die Gefahr eines Auffahrunfalls um 41 % verringert. Mit der neuen Vorschrift können solche Sicherheitsrisiken effektiv vermindert werden.
Während die Einschränkung des Einstufentastenmodells die Sicherheit der Fahrer im Fahrzeug betrifft, zielt die neue Vorschrift zur Einschaltung der Bremslichter auf die Sicherheit der nachfolgenden Fahrzeuge.
Natürlich müssen die Bremslichter nicht bei allen Bremsvorgängen eingeschaltet werden. Beispielsweise sollten die Bremslichter nicht eingeschaltet werden, wenn das Fahrbremsystem teilweise durch die Wahl der Bremse oder eine Funktion, deren Hauptzweck nicht das Abbremsen des Fahrzeugs ist (z. B. leichte Betätigung der Reibungsbremsen zur Reinigung der Bremsscheiben), aktiviert wird. Auch wenn die Verzögerung nur durch die Motorbremsung, Luft- oder Rollwiderstände und/oder die Fahrbahnneigung verursacht wird, sollten die Bremslichter nicht eingeschaltet werden.
Die Auslöseschwelle für das Notbremslicht wird ebenfalls detaillierter definiert. Wenn die Verzögerung 6 m/s² oder höher ist, sollte das Notbremslicht eingeschaltet werden. Wenn die Verzögerung auf weniger als 2,5 m/s² sinkt, sollte das Notbremslicht ausgeschaltet werden.
Die neue Vorschrift enthält nicht nur diese beiden Änderungen. Sie führt erstmals die Pflicht zur Installation von ABS (Antiblockiersystem) für Personenkraftwagen ein und verlangt, dass alle neu zugelassenen Fahrzeuge über dieses System verfügen müssen.
Im Jahr 2024 lag die Installationsrate von ABS bei chinesischen Personenkraftwagen bereits bei 92 %, aber 8 % der Einstiegsmodelle (hauptsächlich Fahrzeuge unter 80.000 Yuan) sind noch nicht damit ausgestattet.
Mit der ständigen Verbesserung der Sicherheitsvorschriften fragt man sich, ob auch die sogenannten "E-Pkw für Senioren" in Zukunft gezwungen werden müssen, ABS zu installieren.
Dieser Artikel stammt aus dem WeChat - Account "SuperEV - Lab" (ID: SuperEV - Lab). Autor: Wang Lei, Redakteur: Qin Zhangyong. Veröffentlicht von 36Kr mit Genehmigung.